Arbeitsrecht

Wettbewerb und technischer Wandel fordern von Unternehmen und ihren Mitarbeitern ein hohes Maß an Verantwortung und Flexibilität. Als wichtiges Instrument zur Unternehmenssteuerung dient das Arbeitsrecht insbesondere der Gestaltung betrieblicher Strukturen und der Steuerung von Arbeitsprozessen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen über langjährige Expertise und beraten Unternehmen des Mittelstands bis zu Großunternehmen sowie Führungskräfte in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen. Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen, vor Gericht sowie in Einigungsstellen.

Leistungsspektrum:

  • Beratung bei der Begründung sowie Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen (Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, Kündigungen)
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebliche Mitbestimmung (Arbeitszeitmodelle, variable Vergütungsregelungen, IT-Systeme)
  • Übertragung, Restrukturierung und Rationalisierung von Betrieben (insbesondere Betriebsübergang, Interessenausgleich und Sozialplan)
  • Tarifrecht (insbesondere Vertretung bei der Verhandlung von Firmentarifverträgen) und Arbeitskampf
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Compliance und Beschäftigtendatenschutz
  • Organvertreter (Vorstände und Geschäftsführer) bei Begründung und Beendigung des Organ- bzw. Dienstverhältnisses, insbesondere Beratung in Vergütungs- und Haftungsfragen