Gesellschaftsrecht

Die gesellschaftsrechtliche Praxis bildet einen Schwerpunkt in unserer Kanzlei. Sechs Anwälte beraten seit vielen Jahren Unternehmer, mittelständische Unternehmen, typische Familiengesellschaften bis hin zu börsennotierten Unternehmen, in sämtlichen gesellschaftsrechts- und konzernrechtlichen Fragestellungen und Corporate Governance Themen (Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten). Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Neuordnung und Entflechtung von Konzernstrukturen und bei Umstrukturierungen, einschließlich Kapitalmaßnahmen.
Das Team von ACURIS berät seit 20 Jahren börsennotierte Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlungen.
Unternehmen, Gesellschafter und Organmitglieder vertreten wir zudem in allen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, wie z.B. in Organhaftungsfällen und Anfechtungsklagen.

Leistungsspektrum:

  • Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, einschließlich kapitalmarktrechtlicher Beratung
  • Umstrukturierungen: Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen von Unternehmensteilen sowie Formwechsel, Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge
  • Corporate Litigation – Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten in Fällen der Haftung von Organmitgliedern sowie in Gesellschafterauseinandersetzungen, z.B. im Bereich des Beschlussmängelrechts
  • Gesellschaftsrecht für Ärzte, Kliniken und MVZ‘s (einschließlich vertragsarztrechtlicher und berufsrechtlicher Rahmenbedingungen), u.a. bei Gründung, Einstieg in sowie Kauf und Verkauf solcher Einrichtungen